Honorare

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird ein ausgewogenes Preis- Leistungsverhältnis durch individuelle Honorarabsprachen geboten.

Grundsätzlich, insbesondere in Prozessfällen, sind Leistungen eines Anwalts nach der jeweils geltenden gesetzlichen Gebührenordnung zu vergüten, aktuell nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das am 1.7.2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst hat.

Danach ist beispielsweise das Honorar einer eingehenden Erstberatung eines Verbrauchers auf € 210,00 (netto) limitiert.

Häufig wird eine Abrechnung auf Zeithonorarbasis gewünscht, die dank der modernen EDV-Ausstattung der Kanzlei zuverlässig minutengenau mit detaillierten, nachprüfbaren Tätigkeitsbeschreibungen erfolgt. Hierbei zahlt der Mandant nur den persönlichen Zeitaufwand des Rechtsanwalts. Sonstige Bearbeitungszeiten in der Kanzlei sind hierdurch pauschal mit abgegolten.

Aktuell berechne ich im Rahmen einer Zeithonorarvereinbarung regelmäßig folgende Sätze:

  • (Außergerichtliche) Anwaltsstunde € 300,00
  • Terminwahrnehmung außerhalb Münchens (Abwesenheitsgeld) € 100,00 je Stunde
  • Fahrtkosten nach Anfall, PKW – Kilometer € 1,00
  • Auslagen nach Anfall (Einzelnachweis)

Zu allen Beträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu, derzeit 19 % (soweit die Anwaltsleistung im Inland erbracht wird).

Bitte fragen Sie unverbindlich nach einem Kostenangebot für Ihren Rechtsfall oder verwenden sie den neuen Prozesskostenrechner.